Recht & Freiheit

„Recht hat wenig Sinn, wenn es die Freiheit nicht schützt.“

– Thomas Dehler

Wenn das Recht lediglich „keinen Sinn“ hätte, wäre es noch gar nicht so schlimm. Aber ein Recht, das die Freiheit nicht schützt, wird unmittelbar zu einer großen Gefahr!

Grundsätzlich bildet jedes Recht
eine Einschränkung der Freiheit.

In einer liebenden Gesellschaft gibt es kein Recht – weil es nicht gebraucht wird. Das wäre ja sonst, als wollte man in einem lichtdurchfluteten Raum für künstliche Beleuchtung sorgen wollen.

Das Recht als solches
hat also keinen Wert.

Der Wert des Rechtes
entsteht durch Defizit.

Das Recht gewinnt seine Berechtigung erst auf Grund von Unreife einer Gesellschaft, nämlich durch die Unfähigkeit, ohne diese (durch latente Gewalt gestützte) Struktur einigermaßen harmonisch interagieren zu können.

Der Umfang des Rechts ist ein Spiegel für
die Reife bzw. Unreife einer Gesellschaft.

Die Aufgabe des Rechts besteht in der Balance-Haltung von Freiheit und Unfreiheit mit der Maßgabe der Befriedung der Gesellschaft. Die Einschränkungen sollen also gleichzeitig die freie Entfaltung ermöglichen.

Das Recht muß
bei geringst möglicher Einschränkung
den größtmöglichen Entfaltungsraum gewährleisten.

Durch permanente Justierung, diese Balance zu halten, ist Aufgabe der Legislative.

„Wem Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“

– George Orwell

Das ist Quatsch. Ein armseliger, eingeengter Freiheits-Begriff mit dem Potenzial der Übergriffigkeit und mit einer Latenz in Richtung Gewalt.

RECHT

Die Basis des Rechtssystems ist, daß ich in meiner Handlungs-Freiheit nicht über die des Anderen hinwegwalzen darf:

Die Freiheit des Anderen
ist meiner gleichwertig.

Wer das weiß, braucht kein Rechtssystem. – Aber wer weiß das schon?!

Die Einsicht… liegt bei den Wenigen.
Das Recht ist Notbehelf für die Masse.