
Es ist noch gar nicht so lange her, daß Sklaven die Sache (Eigentum) ihres Besitzers waren. Und noch vor kurzem waren bei uns die Frauen, juristisch gesehen… eine „Sache“ des (Ehe-) Mannes, folglich ihm gegenüber weisungsgebunden.
Genau so fremd und archaisch, wie uns diese Vorstellungen heute anmuten, wird uns irgendwann auch die Idee fremd vorkommen, daß die Erde, die auf ihr wohnenden Tiere und andere Wesen, früher einmal nicht als achtungswürdige (Rechts-)Subjekte gesehen wurden, sondern als beliebig ausschlachtbare (Sach-)Objekte.
Die Tiere leiden und erfüllen mit Ihrem Seufzen die Lüfte, die Wälder fallen der Vernichtung anheim, die Berge werden geöffnet und ihrer Metalle beraubt, welche in ihren Adern wachsen.
Aber das menschliche Verhalten ist schnell, jene zu loben und zu ehren, welche durch ihr Tun der Natur wie der Menschheit, den größten Schaden zufügen.
— Leonardo DA VINCI (1452 bis 1519)
Wenn wir nicht warten wollen, bis unsere Gier und unsere Dummheit den Planeten unbewohnbar gemacht haben, sollten wir ein paar weise Menschen delegieren, das Wesen Natur vor uns zu schützen.
Eine Möglichkeit hat Professor Michel Serres, französischer Philosoph und Wissenschaftshistoriker, in seiner Schrift: „Der Naturvertrag“ aufgezeigt, in der er eine rechtspolitische Frage aufwirft. Sein Vorschlag:
In einer internationalen Verfassung müs-
sen die Elemente der Natur vertreten sein.
Auf der Basis eines Naturvertrages fordert er, daß (derzeitig) Natur-OBJEKTE, wie beispielsweise das Meer, als Rechts-SUBJEKTE anzuerkennen seien.
Das bedeutet, daß damit z.B. eine Ölfirma vor einem internationalen Gericht „Im Namen des Meeres“ angeklagt werden könnte. Der Kläger wäre dann zum Beispiel der „Golf von Mexiko“.
Das könnte bedeuten, daß Atomkraftwerk-Betreiber und deren Unterstützer vor einer juristischen Instanz, ähnlich dem internationalen Strafgerichtshof, im Namen des betroffenen Elements, also hier des Erdbodens, der Luft, oder des Wassers angeklagt werden könnten.
Radioaktive „Endlagerungen“ über Millionen von Jahren könnten danach juristisch unter Umständen als „Anschläge auf den Planeten“ gewertet und in der Folge angemessen verfolgt werden…
Ein praktischer Vorschlag auf unserem Weg
zur längst überfälligen Wertschätzung der Natur.
Abfall
§ 1 – Es darf grundsätzlich keinen Abfall geben.
Verpackung
§ 2 – Schnell verrottende Materialien haben Vorrang in der Produktion von Verpackung.
Kunststoff-Verpackung
§ 3 – Die Herstellung von chemisch produzierten Kunststoff (Plastik) ist grundsätzlich möglich, jedoch nur dann erlaubt, wenn…
- das chemische Produkt für Mensch und Umwelt erwiesenermaßen unbedenklich ist oder nur dem entsprechend genutzt wird.
- das chemische Produkt zu 100% als Wertstoff für die Wiederverwertung genutzt werden kann.
- das chemische Produkt erwiesenermaßen der Wiederverwertung zugeführt wird.
- die Wiederverwertung dieser chemischen Produkte durch entsprechende Stellen erfolgreich kontrolliert wird.
Um dieses zu gewährleisten, bedarf es den
effizient funktionierenden… starken Staat.
Ob das möglich ist? Selbstverständlich ― sofern bzw. sobald der Wille dafür vorhanden ist.