Gemeinwohl-Denken

Es gibt keinen Menschen, der nicht die Freiheit liebte; aber der Gerechte fordert sie für alle, der Ungerechte nur für sich allein.

– Ludwig Börne

Ludwig unterscheidet hier die Reife der Gerechten und der Ungerechten voneinander; die alten Asiaten unterschieden die Edlen von den Gemeinen.

Auf beiden Kontinenten weist man damit auf die Geistige Reife der Menschen und zumindest schon mal auf zwei verschiedene Ebenen ihres Ausdrucks hin.

Der Eine gibt sich bereits zufrieden, wenn Freiheit & Wohlstand für ihn und seinen engsten Kreis gegeben sind, der Andere interessiert sich auch noch… für das Gemeinwohl.

Letzterem ist es nicht einerlei, wie es anderen geht. Buddha soll an der Himmels-Pforte auf die Frage, warum er denn nicht eintreten wolle, geantwortet haben:

Wie kann ich in das Paradies eintreten,
solange noch ein Mensch unglücklich ist?

So drückt sich eine hohe (6) geistige Reife aus. – Im rein egoistischen Bestreben dagegen… eine der unteren (2).

Der edle Geist  📌

Das Beste beabsichtigen

Jeder möchte die Welt verbessern und könnte es auch – wenn er nur bei sich selber anfangen würde.

– Karl Heinrich Waggerl

Wer will denn schon „die Welt“ verbessern? Das wäre wohl ein bißchen viel. Aber die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen modifizieren, modernisieren, optimieren, upgraden, kurz das, was wir „Politik“ oder „politisch handeln“ nennen – das können wir sehr wohl, wenn wir es denn wollen.

Du forderst, daß wir uns zuvor selber verbessern sollen? Das ist nicht möglich. Du müßtest es wissen: Wir sind, wie wir sind. Nicht alle Menschen einer Gesellschaft befinden sich auf dem selben Stand der Reife.

Deshalb bedarf es der Rahmenbedingungen; sie sind ja schließlich nicht für eine Gesellschaft der Weisen (6) gemacht. 

Aber diese Rahmenbedingungen dürfen, können und sollten wir – dem jeweiligen Verständnis der Menschen angepaßt – permanent verändern. Und jeder der mag, muß sich und seine Intelligenz dazu einbringen können, denn: Rahmenbedingungen sind kein unumstößliches Naturgesetz!

Das Gemeinwohl, die größtmögliche Freiheit des Individuums und
die Menschenwürde sollten allen Beteiligten die Richtschnur bilden.

„Der Staat (ist) `Sachwalter der Allgemeinheit´, Grundmotivation all seines Handelns darf nur das Gemeinwohl und das öffentliche Interesse sein.“

– Prof. Dr. Wolfram Höfling, Verfassungsrechtler, in: Sachs/GG, Art. 1 Rn.95

Partei-Interesse ist übrigens…
eine Form von Privat-Interesse.

Nirmalo, Gemeinwohl,

Maschine & Freiheit

Die Menschen agieren.
Maschinen RE-agieren.

Wir Menschen können präzise, aber auch luschig agieren.
Die Maschinen können das nicht, ihnen fehlt die Freiheit.

Die Freiheit, (frei !) entscheiden zu können, ist ein Part der Intelligenz.

Und so, wie die von uns Menschen genutzte Intelligenz niemals in Maschinen eingebaut werden kann, so kann auch die Freiheit nirgends eingebaut werden.

Ganz egal, wo wir „maschinelle Freiheit“ vermuten, bei genauerem Hinsehen entdecken wir dahinter stets die Absicht des programmierenden Menschen.

Der Mensch ist frei.
Die Maschine nicht.

Genau genommen können wir nicht einmal sagen, daß der Roboter etwas „tut“, denn etwas zu tun setzt die Freiheit zum Tun und die Absicht dazu voraus.

Der Roboter tut nichts, er re-agiert bloß.

Ganz egal, wie umfangreich wir die Aktionsradien der Maschinen soft- und hardwaremäßig erweitern werden: Sie liegen immer an unserer kurzen Leine.

Der Mensch ist zwar auch unfrei, insofern ihn die Summe der Prägungen und die Auto-Konditionierung begrenzen, ansonsten hat er freies Spiel, kann die Intelligenz nutzen und so die Möglichkeiten seines Ausdrucks erweitern.

Ganz anders läuft es bei den Maschinen:

Intention und Fähigkeit des Programmierers (in Kooperation mit den Fähigkeiten des Ingenieurs) setzen die Grenzen der „Freiheit“ der Maschinen.

◾ Die einfache Maschine folgt exakt der Vorgabe durch unsere Lenkung.
◾ Der Roboter reagiert präzise – entsprechend unserer Programmierung.

Maschinen und (schein-) autonom funktionierende Maschinen (Roboter) sind in dem, wie sie reagieren, zwangsläufig präzise: Ein Roboter hat nicht die geringste Möglichkeit, sich daneben zu benehmen.

Der Mensch kann nur für eine vergleichsweise kurze Zeit präzise arbeiten – dann braucht er eine Pause. Der Roboter kann gar nicht anders als ausschließlich (!) präzise zu arbeiten, solange seine mechanischen Teile reibungslos funktionieren und die Energiezufuhr gegeben ist.

Die vermeintliche (!) Freiheit der Maschinen wird zunehmend größer, sodaß es uns gelegentlich so scheinen kann, als handelten sie intelligent und aus sich selbst, also aus eigenem Ermessen heraus. Dennoch nein:

Die Intention der Programmierenden bestimmt
die Weite des Aktions-Rahmens der Maschinen.

Keine Maschine hat solches, was wir Menschen unter „Freiheit des Willens“ verstehen.

Babys können zwar saugen, um zur Milch zu gelangen, haben aber
keine Kontrolle über den organischen Kosmos, der das ermöglicht.

Wir Menschen handeln aufgrund der Nutzung des „externen“ Geistes, den wir Intelligenz nennen. Sie ist größer als wir, unkontrollierbar und unerschöpflich.

Der Geist der Maschine erschöpft sich
im Input der Intention des Menschen.

Recht & Freiheit

„Recht hat wenig Sinn, wenn es die Freiheit nicht schützt.“

– Thomas Dehler

Wenn das Recht lediglich „keinen Sinn“ hätte, wäre es noch gar nicht so schlimm. Aber ein Recht, das die Freiheit nicht schützt, wird unmittelbar zu einer großen Gefahr!

Grundsätzlich bildet jedes Recht
eine Einschränkung der Freiheit.

In einer liebenden Gesellschaft gibt es kein Recht – weil es nicht gebraucht wird. Das wäre ja sonst, als wollte man in einem lichtdurchfluteten Raum für künstliche Beleuchtung sorgen wollen.

Das Recht als solches
hat also keinen Wert.

Der Wert des Rechtes
entsteht durch Defizit.

Das Recht gewinnt seine Berechtigung erst auf Grund von Unreife einer Gesellschaft, nämlich durch die Unfähigkeit, ohne diese (durch latente Gewalt gestützte) Struktur einigermaßen harmonisch interagieren zu können.

Der Umfang des Rechts ist ein Spiegel für
die Reife bzw. Unreife einer Gesellschaft.

Die Aufgabe des Rechts besteht in der Balance-Haltung von Freiheit und Unfreiheit mit der Maßgabe der Befriedung der Gesellschaft. Die Einschränkungen sollen also gleichzeitig die freie Entfaltung ermöglichen.

Das Recht muß
bei geringst möglicher Einschränkung
den größtmöglichen Entfaltungsraum gewährleisten.

Durch permanente Justierung, diese Balance zu halten, ist Aufgabe der Legislative.

„Wem Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“

– George Orwell

Das ist Quatsch. Ein armseliger, eingeengter Freiheits-Begriff mit dem Potenzial der Übergriffigkeit und mit einer Latenz in Richtung Gewalt.

RECHT

Die Basis des Rechtssystems ist, daß ich in meiner Handlungs-Freiheit nicht über die des Anderen hinwegwalzen darf:

Die Freiheit des Anderen
ist meiner gleichwertig.

Wer das weiß, braucht kein Rechtssystem. – Aber wer weiß das schon?!

Die Einsicht… liegt bei den Wenigen.
Das Recht ist Notbehelf für die Masse.